Wertstoffbehälter der ESE GmbH mit dem Blauem Engel

Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel – Produkte aus Recyclingkunststoffen

Für Unternehmen ist es teurer Kunststoff-Rezyklate als Kunststoff-Neuware zu verwenden. Um so wichtiger kann die Vermarktung der Produkte aus recyceltem Kunststoff durch das Umweltzeichen Blauer Engel sein: 80 Prozent Rezyklat-Anteil garantiert das Siegel dem Verbraucher. Seit 2019 verlangen die Vergabekriterien zudem Labormessungen der Rezyklate und Nachweise über die Migration von Schwermetallen.

Der Blaue Engel bietet Unternehmen die Chance, ihre nachhaltigen Produkte besser zu vermarkten. Die Vergabekriterien verlangen seit Januar 2019 für Materialien aus Recyclingkunststoff erstmals Labormessungen von Post-Consumer Rezyklaten sowie Nachweise über die Migration von Schwermetallen.

Das Umweltzeichen Blauer Engel garantiert seit über 40 Jahren, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen die Umwelt nachweislich weniger belasten als vergleichbare konventionelle Produkte – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität. Inhaber des Qualitätssiegels ist das Bundesumweltministerium. In dessen Auftrag überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Vergabekriterien.

Das Umweltzeichen als Wettbewerbsvorteil

Der Blaue Engel ist für den Verbraucher ein Hinweis darauf, dass für das Produkt recycelte Materialien genutzt werden. Für die Hersteller stellt das allerdings zunächst einen Wettbewerbsnachteil dar, weil solche Post-Consumer-Rezyklate (PCR) in ihrem Einkaufspreis deutlich teurer als Kunststoffneuware sind. Daher können Unternehmen, die nachhaltige Produkte aus Kunststoff herstellen, ihre Ware nicht über einen niedrigen Preis bewerben. Der Blaue Engel bietet den Unternehmen aber die Chance, die Nachhaltigkeit ihrer Produkte herauszustellen, weil die Kriterien des Umweltzeichens besonders streng sind. Das hat auch die ESE GmbH aus Neuruppin genutzt. Denn sie hat als erster Hersteller ihre Abfall- und Wertstoffbehälter aus PCR-Materialien bereits 2016 durch die Prüfstelle RAL für den Blauen Engel zertifizieren lassen. Das hilft dem Unternehmen beispielsweise an Ausschreibungen von Kommunen teilzunehmen, die Nachhaltigkeit oder auch explizit das Zeichen des Bundesumweltministeriums verlangen.

Wertstoffbehälter aus Recyclingkunststoff der ESE GmbH mit dem Umweltzeichen Blauer Engel
Wertstoffbehälter aus Recyclingkunststoff der ESE GmbH mit dem Umweltzeichen Blauer Engel

Auch bei den Kunden kommt der Blaue Engel gut an. Das Umweltzeichen genießt in Deutschland bei Verbrauchern ein hohes Vertrauen: Über 90 Prozent der Konsumenten kennen es. Erfahrungen der Hersteller zeigen, dass Kunden lieber auf Produkte aus PCR-Materialien zurückgreifen, wenn sie diese Alternative haben. Sie fragen dabei sogar gezielt nach dem Siegel mit dem Engel.

Neue Vergabekriterien seit Januar 2019

Um das Vertrauen der Verbraucher in die Zertifizierung zu erhalten, hat die Zeichenvergabestelle RAL im Januar 2019 entsprechend der Erkenntnisse in der Forschung neue Vergabekriterien für Produkte aus Recyclingkunststoff (DE-ZU 30a) veröffentlicht. Wie schon seit 2016 müssen Produkte aus Kunststoff einen PCR-Anteil, also Kunststoffabfälle vom privaten oder gewerblichen Endverbraucher, von mindestens 80 Prozent enthalten. Dazu hat der Antragsteller die Lieferkette nach dem europaweiten Zertifizierungsprogramm für das Recycling von Kunststoffabfällen (EuCertPlast) nachzuweisen.

Chemische Tests für PCR-Granulat und Migration von Schwermetallen

Die neuen Vergabekriterien fordern aber erstmals Labormessungen von PCR-Granulaten. Für weiche oder flexible Kunststoffmaterialien sowie alle Recycling-PVC-Materialien muss der Gehalt der enthaltenen Phthalate bestimmt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Kandidatenliste gemäß Artikel 59 der REACH-Verordnung (Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) aufgeführt sind. Außerdem muss der Antragsteller für alle PCR-Materialien den Gehalt an Halogenen (Chlor und Brom) und für Hart-PVC den Gehalt an Cadmium ermitteln.

Seit 2019 garantiert der Blaue Engel außerdem, dass es zu keiner schädlichen Migration von Schwermetallen kommt. Das gilt vor allem, wenn die PCR-Materialien in direkten Kontakt mit der Haut, mit dem Boden oder mit Wasser kommen. Im Fall des Hautkontakts hat der Antragsteller zudem den Gehalt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) zu ermitteln.

Schon nach den Vergabekriterien 2016 durften Nicht-PCR-Kunststoffe als auch PCR-Materialien keine Stoffe enthalten, die gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen mit definierten Gefahrenvermerken (H-Sätze) gekennzeichnet sind. Diese Stoffe, wie etwa Pigmente, UV-Stabilisatoren oder andere Additive, stellen eine physikalische, gesundheitliche oder ökologische Gefahr dar. Wenn der Kunststoff Hautkontakt ausgesetzt ist, dürfen laut neuer Vergabekriterien weitere Stoffe mit H-Sätzen nicht enthalten sein.

Im Gegenzug zu den verschärften Kriterien erleichtert die Zeichenvergabestelle RAL den Unternehmen die Antragstellung. Denn diese wird nun ausschließlich online abgewickelt. Ist die Zertifizierung erst einmal geschafft, genießt das Produkt einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten ohne Blauen Engel.